Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Preisangebot. Per Telefon, Telefax oder per Mail stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Tel: +49 (0) 9843/457        Fax: +49 (0) 9843/3127     Info@gf-posamenten.de

AGB

LIEFERUNGS- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:                                            StartseiteWir liefern zu den Einheitsbedingungen der  deutschen  Textilindustrie, die ausschließlich zwischen Kaufleuten gelten.
Sie erkennen die nachstehenden Bedingungen bei Ihrer  erstmaligen Bestellung und nachfolgenden Aufträgen als  verbindlich an.

Der VERSAND erfolgt ab Werk.
Wir behalten uns Liefertoleranzen von  plus/minus 10 %  gegenüber der Bestellung vor.
Bei Überschreiten vereinbarter Lieferfristen  hat der  Käufer eine angemessene Nachfrist von  mind. 4 Wochen zu gewähren.
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder  versäumter  Lieferung können nicht geltend gemacht werden.

BEANSTANDUNGEN sind innerhalb von einer Woche  nach  Warenempfang an uns abzusenden.

Warenretouren bedürfen unserer Zustimmung.

Sonderanfertigungen, bereits  weiterverarbeitete Ware und  Sondermaße sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

ZAHLUNGSKONDITIONEN:

Ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto  oder innerhalb von 30 Tagen rein netto.
Bei der Erstbestellung erbitten wir Vorkasse.
Sollte der Schuldner in Zahlungsverzug  geraten, können  weitere Lieferungen nur noch gegen VORAUSKASSE erfolgen.
Nach Fälligkeit der Rechnungen sind wir  berechtigt,  Verzugszinsen im banküblichen Rahmen zu belasten, außerdem sind wir an keine Liefervereinbarung mehr gebunden.

 

ZAHLUNGSMITTEL:

Bargeld, Scheck oder Überweisung auf eines  unserer  Konten.

Abzüge an den Rechnungsbeträgen sind  unzulässig.

 

EIGENTUMSVORBEHALT: 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur  vollständigen  Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen einschl. Mehrwertsteuer unser  Eigentum.
Das gilt auch für weiterverarbeitete  Produkte.
Bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder  Konkursverfahren ist der Käufer nicht befugt, Vorbehaltsware zu  verarbeiten oder  zu veräußern.
Er ist in diesen Fällen verpflichtet, auf  unsere erste  Anforderung die Vorbehaltsware herauszugeben.

 

ERFÜLLUNGSORT: Gallmersgarten Ortsteil  Steinach bei  Rothenburg ob der Tauber

 

GERICHTSSTAND: Neustadt/Aisch

 

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